AGB BASSWIESE 2026

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen:
Untzig GmbH, Verein Funkloch, lit. GmbH
(nachfolgend der/die „Veranstalter“) und den Besucher:innen (nachfolgend „Besucher“) des BASSWIESEN OPENAIR, des Openair Küsnacht und der Afterparty Luzern (nachfolgend
„die Veranstaltung(en)“) sowie sämtlicher damit verbundenen Leistungen.


1.2 Akzeptanz
Mit dem Erwerb eines Tickets oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptiert der Besucher diese AGB.

1.3 Altersbeschränkung
Der Zutritt ist nur Personen ab 18 Jahren gestattet. Der Besucher bestätigt mit dem Kauf des Tickets, zum Zeitpunkt der Veranstaltung 18 Jahre alt zu sein. Der Veranstalter behält sich Ausweiskontrollen vor. Es werden nur amtliche Ausweise akzeptiert. Der Besucher hat
entsprechend beim Einlass einen amtlichen Ausweis vorweisen zu können. Bei
Nichteinhaltung erfolgt kein Zutritt ohne Rückerstattung des Ticketpreises. Der Veranstalter behält sich zudem vor, den Zutritt aus sicherheitsrelevanten Gründen nach  seinem Ermessen zu verweigern.

1.4 Hausrecht und Anweisungen
Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals, der Security
sowie des Awareness Teams ist jederzeit Folge zu leisten.
Bei Verstossen kann der Zutritt verweigert oder ein sofortiger Verweis vom Gelände erfolgen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht nicht.

1.5 Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch. Allfällige Übersetzungen dienen ausschliesslich der
Information.


2. AWARENESS & VERHALTENSREGELN

An der Veranstaltung gilt eine klare Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglicher Form von
Diskriminierung, Hass und Gewalt. Dazu zählen insbesondere Rassismus, Sexismus sowie
Homophobie. Die Besucher haben sich respektvoll und friedlich zu verhalten.
Der Konsum von illegalen Substanzen (z.B. Drogen) ist auf dem Veranstaltungsgelände
verboten. Ausserdem ist übermässiger Alkoholkonsum zu vermeiden.
Das Awareness Team sowie die Security sind vor Ort und sind für die Durchsetzung dieser
Regeln besorgt. setzen diese Regeln konsequent durch.
Die Besucher verpflichten sich, die Sicherheitsregeln und den Anweisungen des
Veranstalters, der Security und des Awareness Teams stets Folge zu leisten. Zudem sind die Besucher verpflichtet, allfällige Sicherheitsrisiken der Security umgehend zu melden.
Personen, die gegen die Regeln verstossen, werden umgehend und ohne Vorwarnung vom Gelände verwiesen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht nicht.


3. TICKETS & ZUTRITT

3.1 Ticketkauf
Tickets sind ausschliesslich über offizielle Verkaufsstellen: BASSWIESE 2026 zu erwerben. Tickets aus inoffiziellen Quellen können ihre Gültigkeit verlieren. Tickets, die von anderen Verkaufsstellen erworben wurden, sind ungültig. Der gewerbsmässige Weiterverkauf von Tickets ist untersagt. Der Veranstalter behält sich vor, missbräuchlich erworbene verwendete Tickets zu sperren. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.


3.2 Kein Rücktritt / keine Rückgabe
Tickets sind grundsätzlich vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen, ausser in den ausdrücklich geregelten Fällen dieser AGB.


3.3 Einlass & Sicherheitskontrollen
Beim Einlass sowie auf dem Gelände können Sicherheitskontrollen (insbesondere
Taschenkontrollen) durchgeführt werden. Bei Verweigerung wird der Zutritt resp. der Verweis vom Veranstaltungsgelände ohne Rückerstattung des Ticketpreises verweigert.


3.4 Zutritt & Bändel
Beim Eintritt wird dem Besucher ein Kontrollbändel am Handgelenk angebracht. Dieses ist
persönlich, nicht übertragbar und muss während der gesamten Veranstaltungsdauer
getragen werden. Manipulierte oder entfernte Bändel verlieren ihre Gültigkeit.


3.5 Öffnungszeiten & Wiedereintritt
Der Veranstalter behält sich vor, Einlass- und Öffnungszeiten jederzeit anzupassen.
Ein Wiedereintritt ist nur gestattet, sofern dies ausdrücklich vorgesehen ist.

3.6 Kombi-Tickets & mehrere Veranstaltungsorte
Einige Tickets (insbesondere Kombi-Tickets) können berechtigen zum Zutritt zu mehreren
Veranstaltungen berechtigen (z.B. Openair in Küsnacht sowie Afterparty in Luzern).
Die jeweiligen Einlasszeiten, Bedingungen und Zutrittsregelungen der Veranstaltungen
können je nach Veranstaltung oder Standort unterschiedlich sein. Der Zutritt zu den
Veranstaltungsteilen kann zeitlich eingeschränkt sein. Ein Anspruch auf Zutritt zu den
Veranstaltungen besteht nur im Rahmen der jeweiligen Ticketkategorie und unter Einhaltung der geltenden Einlassbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungen. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Veranstaltungen steile aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen anzupassen.


4. FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN

4.1 Aufnahmen durch Besucher
Foto- und Videoaufnahmen für den privaten Gebrauch sind erlaubt. Professionelle
Ausrüstung sowie Drohnen sind ohne Bewilligung untersagt. Das Aufzeichnen kompletter
Sets ist nicht gestattet.

4.2 Aufnahmen durch Veranstalter
Während der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt.
Mit dem Betreten des Geländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass
Aufnahmen, auf denen er möglicherweise erkennbar ist, durch den Veranstalter oder
beauftragte Dritte verwendet werden dürfen, insbesondere für:
• Social Media
• Aftermovies
• Marketing- und Werbezwecke
• Medienberichte
Die Nutzung erfolgt zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt in allen Medien und ohne Anspruch auf Vergütung.


5. PROGRAMM & DURCHFÜHRUNG

5.1 Programmänderungen
Änderungen im Line-up, Programm oder Ablauf bleiben jederzeit vorbehalten und
berechtigen nicht zur Rückerstattung.

5.2 Witterung
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich
jedoch vor, die Veranstaltung bei Witterung zu verschieben oder abzusagen.


6. SICHERHEIT & VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Das Mitbringen folgender Gegenstände ist untersagt:
• Waffen und waffenähnliche Gegenstände
• Pyrotechnik
• Glasbehälter und Dosen
• illegale Substanzen
• Drohnen
• professionelle Foto- und Videoausrüstung
• sperrige Gegenstände, Fahnenstangen, Selfie-Sticks
Die Liste ist nicht abschliessend. Weitere Gegenstände können aus Sicherheitsgründen
untersagt werden.
Verbotene Gegenstände können abgenommen und entsorgt werden. Eine Haftung oder
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Medizinisch notwendige Gegenstände sind erlaubt, sofern ein entsprechender Nachweis
(z.B. Arztzeugnis) erbracht werden kann.


7. HAFTUNG

Der Besuch erfolgt auf eigene Gefahr.
Soweit gesetzlich zulässig, wird jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Dies gilt auch für Fahrlässigkeit in allen Ausprägungen. Der Veranstalter haftet nur im gesetzlich zwingenden Rahmen. Jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. 
Für Leistungen von Dritten (insbesondere Gastronomie- und Verkaufsstände) übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für verlorene oder gestohlene Gegenstände wird keine Haftungübernommen. 
Aufgrund erhöhter Lautstärke besteht die Gefahr von Hörschäden. Das Tragen von Gehörschutz wird empfohlen.


8. ABSAGE, VERSCHIEBUNG & HÖHERE GEWALT

8.1 Gründe
Kann die Veranstaltung aufgrund von Umständen ausserhalb des Einflussbereichs des
Veranstalters nicht durchgeführt werden, insbesondere aber nicht abschliessend bei:
• höherer Gewalt
• schlechten Wetterbedingungen
• behördlichen Anordnungen
• Entzug von Bewilligungen
gilt Ziff. 8.2.


8.2 Gültigkeit der Tickets
Tickets behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit für:
• ein allfälliges Verschiebedatum der Veranstaltung oder
• alternative Veranstaltungen des Veranstalters oder von Partnern (z.B. Clubshows von
Untzig GmbH, Verein Funkloch oder lit. GmbH)


8.3 Ausschluss der Rückerstattung
In allen anderen Fällen, die nicht unter Ziff. 8.1 fallen, ist eine Rückerstattung des
Ticketpreises ausgeschlossen.


8.4 Unterbruch / Räumung
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung zu unterbrechen, abzubrechen oder das
Gelände aus Sicherheitsgründen jederzeit zu räumen. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Auch in diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.


9. DATENSCHUTZ

Personendaten werden gemäss geltendem Schweizer Datenschutzrecht verarbeitet und
können für Ticketing, Sicherheit und Marketing verwendet werden. Eine Weitergabe an
Dienstleister im In- und Ausland ist möglich. Die Datenschutzerklärung kann hier eingesehen: Privacy policy – UNTZIG


10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Änderungen
Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Allfällige Änderungen
dieser AGBs mit einzelnen Besucher gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.


10.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


10.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 6300 Zug